Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Description

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV-I 211-042

Eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV-I 211-042 ist für Betriebe ab 20 Mitarbeitern unerlässlich und wird in der DGUV Vorschrift 1 und im SGB VII vorgeschrieben. Dabei empfiehlt es sich auch bei kleineren Unternehmen, einen Sicherheitsbeauftragten bereitzustellen.

Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

In allererster Linie ist es die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten, die Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Folgende Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten tragen dazu bei:

  • Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Überprüfung von Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen
  • Vorbildfunktion für sicherheitsgerechtes Verhalten und Hilfestellung zum Thema Arbeitsschutz für Kollegen
  • Organisation und eventuelle Mitwirkung bei der Ersten Hilfe
  • Unternehmer unterstützen bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Meldung bei Mängeln an Einrichtungen im Betrieb, Unfällen und Beinahe-Unfällen an die Vorgesetzten
  • Mitwirkung bei der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung
Ablauf der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Wir richten uns bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten an die DGUV I 211-042. Im Folgenden erhalten Sie mehr Informationen zu den Zielen, den Inhalten, den Ort, die Dauer und den Kosten der Ausbildung.

Ziel

Das primäre Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmern die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes näherzubringen und diese im Bereich der Gefahrenbewertung und -prävention zu schulen.

Weiterhin werden die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Teilnehmer erweitert, wodurch die Befähigung und Motivation zur Erfüllung der Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter gesteigert wird.

Zu den wichtigsten Zielen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV I 211-042 gehören:

  • Die Verantwortung und Rolle im Betrieb
  • Kenntnis über inner- und außerbetrieblicher Partner im Arbeitsschutz
  • Kenntnis über Sensibilisierung der Arbeitskollegen über Gefährdungen und Belastungen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Konstruktive Gesprächsführung zur Motivation von Kollegen und Führungskräften zur Steigerung des sicherheitsbewussten Verhaltens
Ort

Für die Ausbildung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering.

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Arbeitsmedizin umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung – mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Wir betreuen Betriebe jeder Größe – vom Handwerk über mittelständische Industrie bis zu großen Konzernen.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie definiert die Einsatzzeiten in Abhängigkeit von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage.

Wir bieten Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen für Verkehrs-, Tauch-, Reise- und Binnenschifffahrtsmedizin an.

Prävention erkennt Gesundheitsrisiken frühzeitig, reduziert Ausfallzeiten und Kosten und stärkt die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Wir melden uns kurzfristig mit einem individuellen Vorschlag für Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Telefon
+49 (0) 203 000 000
E-Mail
kontakt@amesa.de

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Strahlenschutzuntersuchung

Im Bereich Strahlenschutz führen wir arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte durch, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können oder in strahlenexponierten Bereichen tätig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Strahlenschutzuntersuchungen
  • Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen
  • Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Nachuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken durch Strahlenexposition
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten im Strahlenschutz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Beschäftigte bei Tätigkeiten mit möglicher Strahlenexposition bestmöglich zu schützen.

Kurzfassung für die Kachel:

Strahlenschutzuntersuchungen für Beschäftigte in strahlenexponierten Bereichen – inklusive Vorsorge, Eignungsbeurteilung und Beratung zu gesundheitlichen Risiken.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Im Bereich Arbeitsmedizin führen wir Untersuchungen und Vorsorgen für Beschäftigte durch, die bestimmten Belastungen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Pflichtvorsorgen
  • Angebotsvorsorgen
  • Wunschvorsorgen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende bestmöglich zu schützen.

Untersuchungen für die Binnenschifffahrt

Für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. AMESA bietet entsprechende Untersuchungen für Personen an, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden möchten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung
  • medizinische Untersuchungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt
  • Untersuchungen für Bewerberinnen und Bewerber
  • Beratung zu gesundheitlichen Anforderungen an Bord
  • Eignungsbeurteilungen für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt
    Diese Untersuchungen unterstützen Beschäftigte und Unternehmen dabei, die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt fachgerecht beurteilen zu lassen.

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratung

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken vor privaten oder beruflichen Reisen frühzeitig zu erkennen.

Sie sind besonders sinnvoll bei Auslandsaufenthalten, beruflichen Reisen oder Reisen in Regionen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • reisemedizinische Beratung
  • gesundheitliche Einschätzung vor Reisen
  • Beratung zu individuellen Risiken je nach Reiseziel
  • Empfehlungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten. So können Reisen gesundheitlich besser vorbereitet und mögliche Risiken reduziert werden.

Tauchmedizinische Untersuchungen

Tauchmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der gesundheitlichen Tauchtauglichkeit. Sie können für Sporttaucher, Berufstaucher oder Personen vor Beginn einer Tauchausbildung sinnvoll sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Beratung vor Aufnahme einer Tauchausbildung
  • wiederkehrende tauchmedizinische Untersuchungen
  • Einschätzung individueller gesundheitlicher Risiken beim Tauchen
    Dabei stehen Sicherheit, Belastbarkeit und die persönliche gesundheitliche Situation im Mittelpunkt.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten im Straßenverkehr erfüllt sind.

Sie sind besonders relevant für Personen, die beruflich Fahrzeuge führen oder eine besondere Verantwortung im Verkehr tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit
  • Untersuchungen für Berufskraftfahrer
  • Untersuchungen bei besonderen Anforderungen an Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Belastbarkeit
  • Beratung bei gesundheitlichen Fragestellungen rund um Mobilität und Verkehrssicherheit Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zuverlässig einzuschätzen.