Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Description

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) klar definiert. Die genauen Details lassen sich in der Information 205-023 finden.

Unternehmer haben die Verpflichtung, für einen betrieblichen Brandschutz zu sorgen und müssen, neben einer jährlichen Unterweisung, alle Mitarbeiter zum Thema Brandschutz ausbilden.

Der Schaden durch einen Brand hat für jedes Unternehmen immense Folgen. Daher erfordert der Brandschutz eine hohe Aufmerksamkeit, damit die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit der Beschäftigten und des Unternehmens gewährleistet werden kann.

Rechtliche Grundlage

Unternehmer sind verpflichtet, Brandschutzhelfer bereitzustellen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen und Vorschriften.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers

Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers ergeben sich aus den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Ausbildung laut DGUV-I 205-023.

Die Hauptaufgabe besteht darin, dass Brandschutzhelfer sicher im Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind.

Zusammengefasst sind Brandschutzhelfer für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erkennung und Vermeidung von möglichen Brandquellen
  • Sicherung von Fluchtwegen
  • Wirkungsweise und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Brandbekämpfung bei Gewährleistung der eigenen Sicherheit
Ablauf der Ausbildung zum Brandschutzhelfer Inhalte der Ausbildung

Neben präventiven Maßnahmen des Brandschutzes, werden während der Ausbildung Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation sowie Funktions- und Wirkungsweisen von Feuerlöscheinrichtungen gelehrt.

Neben den theoretischen Ausbildungsinhalten, gehören auch praktische Übungen zur Ausbildung. In der Theorie werden Teilnehmer unter anderem zu folgenden Punkten ausgebildet:

  • Vorgänge beim Löschen
  • Grundlagen zum Thema Verbrennung
  • Brandquellen (allgemein und betriebsspezifisch)
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahrenauswertung (Brandausbreitung, Rauch, Explosionsgefahr, mechanische und thermische Gefährdung)
  • Verhalten im Brandfall (Alarm, Evakuierung, Bedienung Feuerlöscheinrichtung)
  • brennende Personen löschen

In praktischen Übungen, werden die vermittelten Inhalte der Theorie nähergebracht. Zu den praktischen Übungen gehören:

  • Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Taktik zum gezielten Löschen von Bränden
  • Kenntnisse über die Leistungsfähigkeit der Einsatzgeräte
  • Besonderheiten des Betriebs (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
Dauer der Ausbildung

Die theoretischen Grundelemente werden innerhalb von 2 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten unterrichtet. Für die Übungen werden pro Teilnehmer ca. 10 Minuten in Anspruch genommen.

Müssen weitere Elemente zu Ihrer Ausbildung zum Brandschutzhelfer ausgeführt werden, variiert die Dauer der Ausbildung. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie lange die Ausbildung in Ihrem Fall dauert.

Wie viele Brandschutzhelfer müssen im Betrieb vorhanden sein?

Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Neben der jährlichen Brandschutz-Unterweisung aller Mitarbeiter, wird von der DGUV empfohlen, die Ausbildung der Brandschutzhelfer innerhalb von 3-5 Jahren zu wiederholen. Eine frühere Auffrischung wird bei wesentlichen betrieblichen Änderungen benötigt.

Solche Änderungen können bei Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung gegeben sein oder der Versetzung von Brandschutzhelfern in Bereichen, welche ein anderes Vorgehen der Erstbrandbekämpfung erfordern.

Ort

Für die Ausbildung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Arbeitsmedizin umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung – mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Wir betreuen Betriebe jeder Größe – vom Handwerk über mittelständische Industrie bis zu großen Konzernen.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie definiert die Einsatzzeiten in Abhängigkeit von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage.

Wir bieten Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen für Verkehrs-, Tauch-, Reise- und Binnenschifffahrtsmedizin an.

Prävention erkennt Gesundheitsrisiken frühzeitig, reduziert Ausfallzeiten und Kosten und stärkt die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Wir melden uns kurzfristig mit einem individuellen Vorschlag für Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Telefon
+49 (0) 203 000 000
E-Mail
kontakt@amesa.de

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Strahlenschutzuntersuchung

Im Bereich Strahlenschutz führen wir arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte durch, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können oder in strahlenexponierten Bereichen tätig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Strahlenschutzuntersuchungen
  • Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen
  • Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Nachuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken durch Strahlenexposition
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten im Strahlenschutz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Beschäftigte bei Tätigkeiten mit möglicher Strahlenexposition bestmöglich zu schützen.

Kurzfassung für die Kachel:

Strahlenschutzuntersuchungen für Beschäftigte in strahlenexponierten Bereichen – inklusive Vorsorge, Eignungsbeurteilung und Beratung zu gesundheitlichen Risiken.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Im Bereich Arbeitsmedizin führen wir Untersuchungen und Vorsorgen für Beschäftigte durch, die bestimmten Belastungen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Pflichtvorsorgen
  • Angebotsvorsorgen
  • Wunschvorsorgen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende bestmöglich zu schützen.

Untersuchungen für die Binnenschifffahrt

Für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. AMESA bietet entsprechende Untersuchungen für Personen an, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden möchten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung
  • medizinische Untersuchungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt
  • Untersuchungen für Bewerberinnen und Bewerber
  • Beratung zu gesundheitlichen Anforderungen an Bord
  • Eignungsbeurteilungen für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt
    Diese Untersuchungen unterstützen Beschäftigte und Unternehmen dabei, die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt fachgerecht beurteilen zu lassen.

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratung

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken vor privaten oder beruflichen Reisen frühzeitig zu erkennen.

Sie sind besonders sinnvoll bei Auslandsaufenthalten, beruflichen Reisen oder Reisen in Regionen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • reisemedizinische Beratung
  • gesundheitliche Einschätzung vor Reisen
  • Beratung zu individuellen Risiken je nach Reiseziel
  • Empfehlungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten. So können Reisen gesundheitlich besser vorbereitet und mögliche Risiken reduziert werden.

Tauchmedizinische Untersuchungen

Tauchmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der gesundheitlichen Tauchtauglichkeit. Sie können für Sporttaucher, Berufstaucher oder Personen vor Beginn einer Tauchausbildung sinnvoll sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Beratung vor Aufnahme einer Tauchausbildung
  • wiederkehrende tauchmedizinische Untersuchungen
  • Einschätzung individueller gesundheitlicher Risiken beim Tauchen
    Dabei stehen Sicherheit, Belastbarkeit und die persönliche gesundheitliche Situation im Mittelpunkt.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten im Straßenverkehr erfüllt sind.

Sie sind besonders relevant für Personen, die beruflich Fahrzeuge führen oder eine besondere Verantwortung im Verkehr tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit
  • Untersuchungen für Berufskraftfahrer
  • Untersuchungen bei besonderen Anforderungen an Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Belastbarkeit
  • Beratung bei gesundheitlichen Fragestellungen rund um Mobilität und Verkehrssicherheit Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zuverlässig einzuschätzen.