Atemschutzgeräte

Description

Be­nut­zung von Atem­schutz­geräten nach DGUV-R 112-190 (BGR/GUV-R 190)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sorgt mit unterschiedlichen Vorschriften in diversen Arbeitsbereichen dafür, Arbeitsunfälle präventiv zu verhindern und die Sicherheit der Arbeitskräfte zu gewährleisten.

Die Regel 112-190 befasst sich mit dem Gebrauch von Atemschutzgeräten. Unter anderem beschreibt sie das fachgerechte Adjustieren und Anwenden von Atemschutzgeräten.

Ist eine Unterweisung für Atemschutzgeräte verpflichtend?

Für alle Personen, welche Gebrauch von Atemschutzgeräten machen, ist es Pflicht, vor der ersten Benutzung eine Unterweisung mit praktischen Übungen zu erhalten.

Diese Unterweisung ist ein Jahr gültig und muss folglich jährlich wiederholt werden. Ausgenommen sind Mitarbeiter mit Rettungsaufgaben. Hier erfolgt die Unterweisung halbjährlich.

Ablauf der Unterweisung nach DGUV-R 112-190

Bei unserer Unterweisung nach DGUV-R 112-190 zur Verwendung von Atemschutzgeräten, halten wir uns an den DGUV Grundsatz 312-190 zur Unterweisung von Atemschutzgeräteträgern.

Die Unterweisung wird durch unsere Dozenten durchgeführt, welche mehrere Jahre Praxiserfahrung vorweisen.

Die Unterweisung wird binnen eines Tages durchgeführt. Abschließend erhalten die Teilnehmer der Unterweisung ein Teilnahmezertifikat.

Inhalte der Unterweisung

Die Inhalte der Unterweisung richten sich in erster Linie nach den Atemschutzgerätetypen, welche in Ihrem Unternehmen Anwendung finden.

Die Unterweisung von atemschutzgerätetragenden Personen wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil, welcher die sichere Handhabung und Bedienung des Atemschutzgerätes vermittelt, gegliedert.

Die betriebsspezifische Unterweisung muss vor der ersten Nutzung der Atemschutzgeräte erfolgen. Diese muss arbeitsplatzbezogene, tätigkeitsbezogene, sowie organisatorische und gerätespezifische Aspekte beinhalten. Unter anderem gehören folgende theoretischen Inhalte dazu:

  • Zweck des Atemschutzes
  • Betriebliches Atemschutzwesen (Aufbau und Organisation)
  • Verhalten nach Gebrauch, Beschädigung oder abgelaufener Wartungsfrist
  • Unterweisung zu Schadstoffen (Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen)
  • Folgen von Sauerstoffmangel
  • Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten
  • Fachgerechte Verwendung mit anderer persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Aufbau und Wirkungsweise
  • Verhalten bei Gefahren (Rettungskonzept)

Bei der praktischen Unterweisung werden den Teilnehmern unter anderem folgende Inhalte vermittelt:

  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Inbetriebnahme
  • Richtiges Anlegen und Benutzen
  • Verhalten bei Notsituationen und beim Auslösen der Warneinrichtung
Dauer der Unterweisung

Die Dauer der Unterweisung ist abhängig vom Atemschutzgerätetyp und davon, wie viele Atemschutzgerätetypen in Ihren Betrieb Anwendung finden.

Wie lange ist die Unterweisung für Atemschutzgeräte gültig?

Das hängt davon ab, ob die Mitarbeiter Rettungsaufgaben wahrnehmen. Werden keine Rettungsaufgaben unternommen, so gilt die Unterweisung für ein Jahr. Andernfalls muss die Unterweisung nach 6 Monaten wiederholt werden.

Ort

Für die Unterweisung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Arbeitsmedizin umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung – mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Wir betreuen Betriebe jeder Größe – vom Handwerk über mittelständische Industrie bis zu großen Konzernen.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie definiert die Einsatzzeiten in Abhängigkeit von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage.

Wir bieten Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen für Verkehrs-, Tauch-, Reise- und Binnenschifffahrtsmedizin an.

Prävention erkennt Gesundheitsrisiken frühzeitig, reduziert Ausfallzeiten und Kosten und stärkt die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Wir melden uns kurzfristig mit einem individuellen Vorschlag für Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Telefon
+49 (0) 203 000 000
E-Mail
kontakt@amesa.de

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Strahlenschutzuntersuchung

Im Bereich Strahlenschutz führen wir arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte durch, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können oder in strahlenexponierten Bereichen tätig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Strahlenschutzuntersuchungen
  • Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen
  • Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Nachuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken durch Strahlenexposition
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten im Strahlenschutz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Beschäftigte bei Tätigkeiten mit möglicher Strahlenexposition bestmöglich zu schützen.

Kurzfassung für die Kachel:

Strahlenschutzuntersuchungen für Beschäftigte in strahlenexponierten Bereichen – inklusive Vorsorge, Eignungsbeurteilung und Beratung zu gesundheitlichen Risiken.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Im Bereich Arbeitsmedizin führen wir Untersuchungen und Vorsorgen für Beschäftigte durch, die bestimmten Belastungen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Pflichtvorsorgen
  • Angebotsvorsorgen
  • Wunschvorsorgen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende bestmöglich zu schützen.

Untersuchungen für die Binnenschifffahrt

Für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. AMESA bietet entsprechende Untersuchungen für Personen an, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden möchten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung
  • medizinische Untersuchungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt
  • Untersuchungen für Bewerberinnen und Bewerber
  • Beratung zu gesundheitlichen Anforderungen an Bord
  • Eignungsbeurteilungen für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt
    Diese Untersuchungen unterstützen Beschäftigte und Unternehmen dabei, die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt fachgerecht beurteilen zu lassen.

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratung

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken vor privaten oder beruflichen Reisen frühzeitig zu erkennen.

Sie sind besonders sinnvoll bei Auslandsaufenthalten, beruflichen Reisen oder Reisen in Regionen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • reisemedizinische Beratung
  • gesundheitliche Einschätzung vor Reisen
  • Beratung zu individuellen Risiken je nach Reiseziel
  • Empfehlungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten. So können Reisen gesundheitlich besser vorbereitet und mögliche Risiken reduziert werden.

Tauchmedizinische Untersuchungen

Tauchmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der gesundheitlichen Tauchtauglichkeit. Sie können für Sporttaucher, Berufstaucher oder Personen vor Beginn einer Tauchausbildung sinnvoll sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Beratung vor Aufnahme einer Tauchausbildung
  • wiederkehrende tauchmedizinische Untersuchungen
  • Einschätzung individueller gesundheitlicher Risiken beim Tauchen
    Dabei stehen Sicherheit, Belastbarkeit und die persönliche gesundheitliche Situation im Mittelpunkt.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten im Straßenverkehr erfüllt sind.

Sie sind besonders relevant für Personen, die beruflich Fahrzeuge führen oder eine besondere Verantwortung im Verkehr tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit
  • Untersuchungen für Berufskraftfahrer
  • Untersuchungen bei besonderen Anforderungen an Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Belastbarkeit
  • Beratung bei gesundheitlichen Fragestellungen rund um Mobilität und Verkehrssicherheit Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zuverlässig einzuschätzen.