Anschlagen von Lasten

Description

Anschlagen von Lasten nach DGUV-I 209-013

Beim Transport schwerer Lasten durch Hebezeuge ist trotz hoher Mechanisierung weiterhin ein großer Anteil an Hand- und Kopfarbeit nötig. Krane ermöglichen es, schwere Lasten sehr effizient zu bewegen, die Lasten müssen vorher jedoch richtig befestigt werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schildert in der Information 209-013, wie das Anschlagen von Lasten durchgeführt werden muss, damit die Sicherheit aller Personen gewährleistet wird.

Der Anschläger ist für das Befestigen der Last am Kran verantwortlich und bildet mit dem Kranführer ein Team. Bei flur- und funkferngesteuerten Kranen übernimmt der Kranführer zeitgleich auch die Rolle des Anschlägers.

Ist eine Unterweisung zum Anschläger Pflicht?

Ja, die Unterweisung zum Anschläger ist verpflichtend. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sein Personal, welches für das Anschlagen von Lasten verantwortlich ist, jährlich eine entsprechende Sicherheitsunterweisung erhält.

Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und die Betriebssicherheitsverordnung geben klare Regeln zur Unterweisungspflicht an. Laut DGUV Vorschrift 1 heißt es demnach:

„DGUV Vorschrift 1 § 4 Unterweisung der Versicherten:

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.“

Welche Voraussetzungen müssen Anschläger erfüllen?

Es dürfen nur Personen zum Anschlagen von Lasten beauftragt werden, welche folgende Eigenschaften mit sich bringen:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • körperlich und geistig geeignet
  • für das selbstständige Anschlagen von Lasten qualifiziert (Unterweisung)
  • Nachweis der Befähigung
  • Zuverlässigkeit (pflichtbewusste Aufgabenerfüllung)
Anschläger Unterweisung

Unsere Unterweisung richtet sich nach der DGUV-I 209-013 und DGUV-R 109-017 und wird sorgfältig dokumentiert.

Die Unterweisung erfolgt durch zertifiziertes Personal, welches über jahrelange Erfahrung im Anschlagen von Lasten verfügt.

Inhalte

Bei der Unterweisung werden die Teilnehmer zu Lastaufnahme- und Anschlagmitteln geschult. Außerdem werden alle nötigen Fertigkeiten zum fachgerechten Anschlagen von Lasten praktisch nähergebracht.

Die Unterweisung beinhaltet unter anderem:

  • Erkennen der Schwerpunktlage von Lasten
  • Kenntnisse über zur Verfügung stehenden Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln (Anzahl Stränge, Anschlagart, Neigungswinkel)
  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel
  • Fachgerechte Sicherung zur Vermeidung von unbeabsichtigten Aushängen
  • Richtiges Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer (Zeichengebung)
  • Schäden vermeiden bei Anschlagmitteln
  • Absetzen und Lösen (Verhalten)
  • Prüfung und Aufbewahrung von Anschlagmitteln
  • Erkennen der Ablegereife
Dauer

Pauschal lässt sich die Dauer einer Unterweisung für das Anschlagen von Lasten nach DGUV-I 209-013 nicht festsetzen. Der Umfang und die Dauer der Unterweisung sind abhängig von folgenden Kriterien:

  • verwendete Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Komplexität der auszuführenden Anschlagarbeiten
  • Risiken der auszuführenden Anschlagarbeiten
  • Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
  • Vorkenntnisse und Erfahrung der Teilnehmer
Gültigkeit

Die Unterweisung ist ein Jahr lang gültig. Das bedeutet, wird das geschulte Personal weiterhin als Anschläger tätig sein, muss dieses innerhalb eines Jahres erneut unterwiesen werden.

Zertifikat

Sie erhalten nach Abschluss der Unterweisung ein anerkanntes Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.

Ort

Für die Unterweisung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Arbeitsmedizin umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung – mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Wir betreuen Betriebe jeder Größe – vom Handwerk über mittelständische Industrie bis zu großen Konzernen.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie definiert die Einsatzzeiten in Abhängigkeit von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage.

Wir bieten Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen für Verkehrs-, Tauch-, Reise- und Binnenschifffahrtsmedizin an.

Prävention erkennt Gesundheitsrisiken frühzeitig, reduziert Ausfallzeiten und Kosten und stärkt die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Wir melden uns kurzfristig mit einem individuellen Vorschlag für Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Telefon
+49 (0) 203 000 000
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kontakt@amesa.de

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Strahlenschutzuntersuchung

Im Bereich Strahlenschutz führen wir arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte durch, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können oder in strahlenexponierten Bereichen tätig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Strahlenschutzuntersuchungen
  • Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen
  • Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Nachuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken durch Strahlenexposition
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten im Strahlenschutz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Beschäftigte bei Tätigkeiten mit möglicher Strahlenexposition bestmöglich zu schützen.

Kurzfassung für die Kachel:

Strahlenschutzuntersuchungen für Beschäftigte in strahlenexponierten Bereichen – inklusive Vorsorge, Eignungsbeurteilung und Beratung zu gesundheitlichen Risiken.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Im Bereich Arbeitsmedizin führen wir Untersuchungen und Vorsorgen für Beschäftigte durch, die bestimmten Belastungen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Pflichtvorsorgen
  • Angebotsvorsorgen
  • Wunschvorsorgen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende bestmöglich zu schützen.

Untersuchungen für die Binnenschifffahrt

Für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. AMESA bietet entsprechende Untersuchungen für Personen an, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden möchten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung
  • medizinische Untersuchungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt
  • Untersuchungen für Bewerberinnen und Bewerber
  • Beratung zu gesundheitlichen Anforderungen an Bord
  • Eignungsbeurteilungen für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt
    Diese Untersuchungen unterstützen Beschäftigte und Unternehmen dabei, die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt fachgerecht beurteilen zu lassen.

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratung

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken vor privaten oder beruflichen Reisen frühzeitig zu erkennen.

Sie sind besonders sinnvoll bei Auslandsaufenthalten, beruflichen Reisen oder Reisen in Regionen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • reisemedizinische Beratung
  • gesundheitliche Einschätzung vor Reisen
  • Beratung zu individuellen Risiken je nach Reiseziel
  • Empfehlungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten. So können Reisen gesundheitlich besser vorbereitet und mögliche Risiken reduziert werden.

Tauchmedizinische Untersuchungen

Tauchmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der gesundheitlichen Tauchtauglichkeit. Sie können für Sporttaucher, Berufstaucher oder Personen vor Beginn einer Tauchausbildung sinnvoll sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Beratung vor Aufnahme einer Tauchausbildung
  • wiederkehrende tauchmedizinische Untersuchungen
  • Einschätzung individueller gesundheitlicher Risiken beim Tauchen
    Dabei stehen Sicherheit, Belastbarkeit und die persönliche gesundheitliche Situation im Mittelpunkt.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten im Straßenverkehr erfüllt sind.

Sie sind besonders relevant für Personen, die beruflich Fahrzeuge führen oder eine besondere Verantwortung im Verkehr tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit
  • Untersuchungen für Berufskraftfahrer
  • Untersuchungen bei besonderen Anforderungen an Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Belastbarkeit
  • Beratung bei gesundheitlichen Fragestellungen rund um Mobilität und Verkehrssicherheit Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zuverlässig einzuschätzen.