Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

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Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Schulungen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen, richten sich in Deutschland nach den Grundsätzen und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • DGUV Grundsatz 308-008
  • DGUV Regel 100 – 500

Diese bestimmen mitunter, wer an einer Schulung teilnehmen darf und welche Schulungsinhalte für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen vermittelt werden müssen.

Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?

Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen wird in der DGUV Regel 100 – 500 beschrieben. Demzufolge müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen unterwiesen
  • nachgewiesene Befähigung dem Unternehmen gegenüber

Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss dabei schriftlich erfolgen.

Unsere Schulung für Hubarbeitsbühnen

Die Schulung für Hubarbeitsbühnen wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt. Unsere Schulung richtet sich an die in Ihrem Betrieb verwendeten Hubarbeitsbühnen und betrieblichen Besonderheiten.

Ebenfalls bieten wir ergänzende Schulungen an, sofern ein Bediener auf Hubarbeitsbühnen anderer Bauart eingesetzt werden soll.

Unsere Dozenten haben jahrelange Erfahrung in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen.

Auf diese Weise schulen wir besagte Inhalte präzise und stimmen diese auf alle Einzel- und Besonderheiten in Ihrem Unternehmen ab.

Ziel

Das Ziel der Schulung ist der Erhalt eines Zertifikats über die Teilnahme und über das Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Ausbildungsnachweis dient später als Bescheinigung der Fähigkeit zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne.

Inhalt

Der Inhalt der Schulung unterteilt sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Beide Teile werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

Theoretische Schulung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik (Maschinenverordnung etc.)
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten (z.B. Scherenhubarbeitsbühnen)
  • Hinweise und Kennzeichnung an der Maschine
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Grenzen durch Wind oder Neigung beim Einsatz
  • Maximal zulässige Korblast
  • Transport und Übernahme der Maschine (Eignung von Fahrer und Zugfahrzeuges)
  • Ladungssicherung
  • Aufstellen und Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort (Gesamtgewicht, Stützen, Belastbarkeit von Böden etc.)
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Verhalten bei Unfallgeschehen
Praktische Schulung
  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne (Fahren, Korb Bewegungen, Stützen, Notablass, Steuerung von unten)
  • Sicht- und Funktionsprüfung (Reifen, Tragkonstruktion, Stützen, Unterlegplatte, Hydraulik etc.)
  • Bei Geräten mit Abstützung: Erlernen eines standsicheren Aufbaus
  • Standsicheres Fahren (ohne Abstützung)
  • Steuerungsfunktionen einüben
  • Übungen zum Notablass
Kosten & Dauer

Die Kosten und die Dauer für die Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen sind von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel der verwendeten Bauart. Haben die Teilnehmer bereits einen Ausbildungsnachweis für eine andere Bauart, verkürzt sich die Schulung entsprechend.

Zudem hängen die Kosten und die Dauer von der Anzahl der Teilnehmer ab. Für eine bessere Kostenkalkulation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.

Ort

Für die Schulung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Arbeitsmedizin umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung – mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Wir betreuen Betriebe jeder Größe – vom Handwerk über mittelständische Industrie bis zu großen Konzernen.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Sie definiert die Einsatzzeiten in Abhängigkeit von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage.

Wir bieten Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen für Verkehrs-, Tauch-, Reise- und Binnenschifffahrtsmedizin an.

Prävention erkennt Gesundheitsrisiken frühzeitig, reduziert Ausfallzeiten und Kosten und stärkt die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Wir melden uns kurzfristig mit einem individuellen Vorschlag für Ihre arbeitsmedizinische Betreuung.

Telefon
+49 (0) 203 000 000
E-Mail
kontakt@amesa.de

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Strahlenschutzuntersuchung

Im Bereich Strahlenschutz führen wir arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte durch, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können oder in strahlenexponierten Bereichen tätig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Strahlenschutzuntersuchungen
  • Untersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen
  • Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Nachuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken durch Strahlenexposition
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten im Strahlenschutz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Beschäftigte bei Tätigkeiten mit möglicher Strahlenexposition bestmöglich zu schützen.

Kurzfassung für die Kachel:

Strahlenschutzuntersuchungen für Beschäftigte in strahlenexponierten Bereichen – inklusive Vorsorge, Eignungsbeurteilung und Beratung zu gesundheitlichen Risiken.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Im Bereich Arbeitsmedizin führen wir Untersuchungen und Vorsorgen für Beschäftigte durch, die bestimmten Belastungen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Pflichtvorsorgen
  • Angebotsvorsorgen
  • Wunschvorsorgen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz

Diese Untersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende bestmöglich zu schützen.

Untersuchungen für die Binnenschifffahrt

Für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. AMESA bietet entsprechende Untersuchungen für Personen an, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden möchten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung
  • medizinische Untersuchungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt
  • Untersuchungen für Bewerberinnen und Bewerber
  • Beratung zu gesundheitlichen Anforderungen an Bord
  • Eignungsbeurteilungen für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt
    Diese Untersuchungen unterstützen Beschäftigte und Unternehmen dabei, die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt fachgerecht beurteilen zu lassen.

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratung

Reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken vor privaten oder beruflichen Reisen frühzeitig zu erkennen.

Sie sind besonders sinnvoll bei Auslandsaufenthalten, beruflichen Reisen oder Reisen in Regionen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • reisemedizinische Beratung
  • gesundheitliche Einschätzung vor Reisen
  • Beratung zu individuellen Risiken je nach Reiseziel
  • Empfehlungen zu Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
  • Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten. So können Reisen gesundheitlich besser vorbereitet und mögliche Risiken reduziert werden.

Tauchmedizinische Untersuchungen

Tauchmedizinische Untersuchungen dienen der Beurteilung der gesundheitlichen Tauchtauglichkeit. Sie können für Sporttaucher, Berufstaucher oder Personen vor Beginn einer Tauchausbildung sinnvoll sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Beratung vor Aufnahme einer Tauchausbildung
  • wiederkehrende tauchmedizinische Untersuchungen
  • Einschätzung individueller gesundheitlicher Risiken beim Tauchen
    Dabei stehen Sicherheit, Belastbarkeit und die persönliche gesundheitliche Situation im Mittelpunkt.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen prüfen, ob gesundheitliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten im Straßenverkehr erfüllt sind.

Sie sind besonders relevant für Personen, die beruflich Fahrzeuge führen oder eine besondere Verantwortung im Verkehr tragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit
  • Untersuchungen für Berufskraftfahrer
  • Untersuchungen bei besonderen Anforderungen an Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Belastbarkeit
  • Beratung bei gesundheitlichen Fragestellungen rund um Mobilität und Verkehrssicherheit Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zuverlässig einzuschätzen.